Das BMF hat eine aktualisierte Übersicht herausgegeben, die über die zuständigen Bescheinigungsbehörden bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung für Baudenkmale oder für schutzwürdige Kulturgüter informiert.
Die Liste ist nach Bundesländern sortiert und ersetzt die Übersicht aus dem Jahr 1999.
BMF 6.1.09, IV C 1 - S 2198-b/08/10002
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