Buchen der Veräußerung von PKW
Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut (R 41 a Abs. 5 EStR 1998) Die Veräußerung von Anlagegüter ist in der Regel umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, wenn kein Steuerbefreiungstatbestand vorliegt.
Wenn der Nettoverkaufserlös größer als der Restbuchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung ist entsteht ein Buchgewinn; ist er kleiner entsteht ein Buchverlust. In der Praxis wird aus umsatzsteuerlichen Gründen sowie wegen der Abstimmung dem Anlagevermögen nach der Bruttomethode gebucht.
Für den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen und Erlöse saldiert. Dadurch ergeben sich die Erträge oder Verluste aus der Veräußerung.
Für die Buchung der Veräußerung sollte folgende Reihenfolge beachtet werden:
- Ermittlung der Abschreibung
- Buchung der Abschreibung
- Buchen des Restbuchwertes
- Buchen der Veräußerung.
Beispiel Buchungssatz
Zu 2. Buchung der Abschreibung
SKR 03 4830 / 0320
Abschreibung auf Sachanlagen / PKW
Zu 3. Buchung des Restbuchwertes
SKR 03 2315 / 0320
Anlagenabgang / PKW
Zu 4. Buchung der Veräußerung
SKR 03 1200 / 8829
Bank / Erlöse aus Verkäufen von Sachanlagen mit Umsatzsteuer 19 % bei Buchgewinn
Nach § 22 Abs. 2 UStG müssen die steuerpflichtigen Umsätze auf einem gesondertem Konto erfasst werden.
Inzahlungnahme von PKW
Beim Kauf eines PKW wird meist ein gebrautes Fahrzeug in Zahlung genommen.
PKW alt
Buchungssatz:
SKR 03 4830 / 0320
Abschreibung auf Sachanlagen / PKW
SKR 03 2315 / 0320
Anlagenabgang / PKW
SKR 03 1600 / 8829
Verbindlichkeiten / Erlöse aus Verkäufen von Sachanlagen mit Umsatzsteuer 19 % bei Buchgewinn
SKR 03 1600 / 1200
Verbindlichkeiten / Bank
PKW neu
SKR 03 0320 / 1200
PKW mit Vorsteuer (wenn VSt-abzug berechtigt) / Bank
Achtung: eventuell Differenzbesteuerung bei Kauf bzw. Buchung des neuen PKW beachten.
Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.
10.10.2009 | Rubrik: | 0 Kommentare
