Dezember 2008

Weitere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sollen ab dem 1.1.2009 drei Maßnahmen eingeführt werden:

  1. Jeder Arbeitgeber muss neu eingestellte Mitarbeiter sofort der Sozialversicherung melden. Bisher mussten die Meldungen über neu eingestellte Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn, abgegeben werden.
  2. Außerdem wird die Pflicht des Arbeitnehmers, Personaldokumente mitzuführen und vorzulegen, erheblich ausgeweitet. Sie bleibt aber auf die Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung besteht, beschränkt.
  3. Die Rentenversicherung soll in Zukunft für den eindeutigen Personenabgleich mit den Versichertenkonten alle Anschriftenänderungen sowie Meldungen über Geburten und Sterbefälle von den Meldeämtern erhalten.

Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz-buch und anderer Gesetze 7.10.08, BT Drs. 16/10448

Antrag auf Vorsteuervergütung

Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Unternehmer den Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer persönlich unterschreiben muss oder ob die Unterschrift eines Bevollmächtigen ausreicht. § 18 Abs. 9 UStG verlangt dies im Gegensatz zum Muster der Mehrwertsteuerrichtlinie. Der Antrag ist fristgebunden und bei Unterzeichnung durch eine nicht legitimierte Person unwirksam. Nach Fristablauf kann die Unterschrift des Berechtigten nicht nachgeholt werden.

BFH 13.8.08, XI R 19/08, beim EuGH unter C-433/08

Bauabzugsteuer könnte gegen EURecht verstoßen

Es besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Steuerabzug bei Bauleistungen eine verbotene Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt.

Daher sind Anträge eines Auftraggebers auf Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids begründet, wenn dieser mangels Freistellungsbescheid keine Bauabzugsteuer einbehalten hatte.

FG Berlin-Brandenburg 8.7.08, 13 V 9389/07, Beschwerde unter I B 160/08

Ansatz von Renteneinkünften bei Einbehalt des Sozialamts

Die vom Sozialamt auferlegten Aufwendungen für die Unterbringung eines Verwandten in einem Pflegeheim sind nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG abziehbar, wenn dessen Einkünfte und Bezüge den Höchstbetrag übersteigen.

Die eigenen Renteneinkünfte werden hierbei auch dann in die Berechnung einbezogen, wenn sie vom Sozialamt in voller Höhe sofort für die Heimunterbringungskosten einbehalten werden. Dies ist nicht anders zu beurteilen, als wenn die Rente erst zufließt und damit dann ein Teil der Heimkosten bezahlt wird.

FG Hessen 11.4.08, 13 K 2035/07, Revision unter III R 37/08

Kindergeld-Anspruch bei Vollzeiterwerb

Eltern haben auch dann Anspruch auf Kindergeld für ihren studierenden Nachwuchs, wenn der neben dem ernsthaft und nachhaltig betriebenen Studium eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt.

Erfolgt dies im laufenden Jahr, sind daher für die Ermittlung des Grenzbetrags die Jahreseinkünfte des Kindes zu berücksichtigen. Dies kann zur Folge haben, dass auch für die ersten Monate des Jahres, in denen das Kind wenig oder gar nichts verdient hat, der Kindergeld-Anspruch entfällt.

BFH 31.07.08, III B 64/07

Zuordnung von Werbungskosten bei Eigennutzung

Bei vorheriger oder späterer Eigennutzung einer Mietimmobilie lehnt es der BFH ab, Reparaturaufwand nach seiner Zweckbestimmung zu beurteilen.

Entscheidend ist vielmehr der Zeitraum, in dem die Aufwendungen anfallen. Diese typisierende Betrachtungsweise wird dann durchbrochen, wenn eine einwandfreie und klare Zuordnung zu einem anderen Nutzungszusammenhang gegeben ist. Denn die Annahme, während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen dienten noch der Vermietungstätigkeit, setzt einen für solche Fälle üblichen Geschehensablauf voraus. Wenn sich ein Vermieter mit Blick auf die beabsichtigte Selbstnutzung von seiner Vermietungstätigkeit löst, fehlt es daran.

FG Saarland 28.8.08, 1 K 2073/04; BFH 14.12.04, IX R 34/03, BStBl II 05, 343; 7.7.05, IX R 38/03, BStBl II 05, 760

Private Steuerberatungskosten sind keine dauernde Last

Steuerberatungskosten als privater Lebenshaltungsaufwand sind keine als Sonderausgaben abziehbare dauernde Last.

Hierzu gehören keine Dauerschuldverhältnisse, die beim Aufwendenden eine andauernde Belastung bewirken. Denn dann müssten auch private Mieten und Kaufpreisraten steuerlich unbegrenzt abzugsfähig sein. Zudem rechnen Steuerberatungskosten nicht zum zwangsläufigen Aufwand der privaten Lebensführung, dessen steuerliche Berücksichtigung verfassungsrechtlich geboten ist. Nur Zahlungen vor 2006 sind nach dem aufgehobenen § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG abzugsfähig.

FG Baden-Württemberg 22.7.08, 4 K 723/08

Leasingsonderzahlung beim Pkw als Werbungskosten

Bei Leasingsonderzahlungen für einen Pkw, der für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sowie Dienstreisen genutzt wird, ist der Werbungskostenabzug auf die Entfernungspauschale bzw. die Kilometerpauschale begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn die Sonderzahlung bereits im Jahr vor der erstmaligen Nutzung des Fahrzeugs gezahlt wird. Vorweggenommene Werbungskosten unterliegen denselben Abzugsbeschränkungen wie „laufende" Werbungskosten.

FG Köln 31.3.08, 14 K 2865/07, Revision unter VI R 20/08

Einbau eines Rußfilters vor Erstzulassung ist steuerlich nicht begünstigt

Nach § 3c Abs. 1 KraftStG wird eine befristete Steuerbegünstigung gewährt, wenn ein Pkw vor 2007 erstmals zugelassen worden ist und zwi-schen 2006 und 2009 nachträglich technisch so verbessert wird, dass er die Partikelminderungsstufen erreicht.

BFH 13.8.08, II R 17/08

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Steuerfahndung darf Selbstanzeige mit Wirkung auf den Zinslauf überprüfen

Strafverfolgungsbehörden sind grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, nach Eingang einer Selbstanzeige ein Strafverfahren zum Zwecke der Prüfung der Straffreiheit einzuleiten.

BFH 29.4.08, VIII R 5/06, DStR 08, 1875, 24.8.01, VI R 42/94, BStBl II 01, 782

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Steuersatz bei der Abgabe von Speisen

Das BMF hat sich zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken geäußert.

Das Schreiben enthält 13 Beispiele und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Unternehmer können sich für vor 2009 ausgeführte Umsätze aber auf die günstigere Besteuerung nach A 25a UStR berufen.

BMF 16.10.08, IV B 8 - S 7100/07/10050
BFH 26.10.06, V R 58, 59/04, BStBl II 07, 487; 10.8.06, V R 55/04; V R 38/05, BStBl II 07, 480

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Einordnung der Umsätze von Bausparkassen- und Versicherungsvertretern

Der BFH hatte entschieden, dass die in § 4 Nr. 11 UStG genannten Begriffe des Versicherungsvertreters und des Versicherungsmaklers nach der Mehrwertsteuerrichtlinie und nicht nach dem HGB auszulegen sind.

BMF 9.10.08, IV B 9 - S 7167/08/10001, DStR 08, 2067
BFH 6.9.07, V R 50/05, UVR 08, 65

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Einkünfte aus der Kinderpflege ab 2009 generell steuerpflichtig

Ab 2009 müssen Tagespflegepersonen ihre Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG versteuern, unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und unabhängig davon, ob private oder öffentliche Einnahmen vorliegen.

EStG ab 2009: BMF 17.12.07, IV C 3 - S 2342/07/0001, BStBl I 08, 17
Regeln UStG: BMF 2.7.08, IV B 9 - S 7183/07/10001, BStBl I 08, 690

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