Oktober 2008

Beteiligung einer Kapitalgesellschaft bewirkt gewerbliche Einkünfte

Beteiligt sich eine Freiberufler-GmbH an einer Rechtsanwalts-Sozietät, erzielt die Sozietät insgesamt gewerbliche Einkünfte, selbst wenn die Kapitalgesellschaft von ihren Kontroll- und Informationsrechten keinen Gebrauch macht.

Nach einem aktuellen Urteil des BFH reicht die bloße Möglichkeit dazu aus.
Für Einkünfte nach § 18 EStG müssen sämtliche Personengesellschafter die Merkmale des freien Berufs erfüllen.

Liegen die Voraussetzungen auch nur bei einem nicht vor, erzielen alle Beteiligten gewerbliche Einkünfte.

Eine GmbH ist bei der Qualifikation der Tätigkeit einer Personengesellschaft als berufsfremde Person zu werten.

BFH 8.4.08, VIII R 73/05, 4.7.07, VIII R 77/05, BFH/NV 08, 53
BVerfG 15.1.08, 1 BvL 2/04, DStRE 2008, 1003
OFD Hannover 1.7.07, G 1401-24-StO 252, ESt-Kartei § 18 EStG Nr. 15

Gesamten Beitrag lesen »

Entfallendes Anrechnungsvolumen ist verfassungsgemäß

Fällt aufgrund eines Verlustabzugs keine Einkommensteuer an, kann der mit Gewerbesteuer belastete Selbstständige keine Steuerermäßigung gemäß § 35 EStG beanspruchen.

Nach Ansicht des BFH führt ein solcher Anrechnungsüberhang weder zur Erstattung von Einkommensteuer noch zu einem Vor- oder Rücktrag.
Diese Rechtsfolge verletzt nicht das Recht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 GG. Sie bringt zwar einen Nachteil gegenüber den Gewerbetreibenden, deren Einkommensteuerbelastung mittels Abzugs des Steuerermäßigungsbetrags gemindert wird.

Bei der Vermeidung der Doppelbelastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer braucht der Gesetzgeber aber keine Kompensation der Gewerbesteuerbelastung in jedem Einzelfall sicherzustellen.

BFH 23.4.08, X R 32/06, DStR 08, 1582

Freibetrag nur einmal im Leben

Der Freibetrag für die Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs nach § 16 Abs. 4 EStG ist auch dann nicht erneut zu gewähren, wenn er im Vorjahr auf Antrag des Unternehmers zu Unrecht angesetzt worden ist. Es ist unerheblich, wenn der Steuerpflichtige später vorgibt, seinen früheren Antrag irrtümlich gestellt zu haben.

Der Freibetrag von bis zu 45.000 EUR soll einem Steuerpflichtigen nur einmal im Leben zugutekommen und nicht verbrauchte Teile können bei einer anderen Veräußerung oder Aufgabe nicht in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist, dass nach § 52 Abs. 34 S. 3 EStG Veräußerungen und Betriebsaufgaben vor 1996 nicht angerechnet werden.

FG Schleswig-Holstein 2.6.08, 5 V 61/08

Verlustvortrag in Erbfällen über den März hinaus

Der Große Senat des BFH hatte entschieden, dass ein Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend machen kann.

Die Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung wendet die Verwaltung aus Vertrauensschutzgründen erst für Erbfälle ab dem 19.8.2008 an, da der Beschluss einen Tag zuvor im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden ist .

Das vom Großen Senat des BFH angeführte Datum des 12.3.2008 findet somit in der Praxis keine Anwendung.

BMF 24.7.08 - IV C 4 - S 2225/07/0006, BStBl I 08, 809

Bewirtung im Namen des Arbeitgebers sind Werbungskosten

Übernehmen Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass die Kosten für eine Bewirtung im Namen ihres Arbeitgebers, können sie diese Aufwendungen ungekürzt und ohne Verpflichtung zur Benennung der Gäste als Werbungskosten abziehen.

BFH 19.6.08, VI R 48/07, DStR 08, 1581, 24.5.07, VI R 78/04, BStBl II 07, 721; 1.2.07, VI R 25/03, BStBl II 07, 459

Gesamten Beitrag lesen »

Ähnliche heiberufliche und berufsbildende Tätigkeiten umsatzsteuerfrei

Die OFD Koblenz hat in zwei Schreiben dargestellt, welche Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung bei ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten sowie bei Bildungsleistungen vorliegen müssen.

Heilberuf: OFD Koblenz 19.6.08, S 7170 A - St 44 2
BMF 28.2.00, IV D 2 - S 7170 - 12/00, BStBl I 00, 433
BFH 19.12.02, V R 28/00, BStBl II 03, 532; 28.8.03, IV R 69/00, BStBl II 04, 954; BFH 12.8.04, V R 18/02, BStBl II 05, 227
Bildung: OFD Koblenz 19.6.08, S 7179 A - St 44 2

Gesamten Beitrag lesen »

Berücksichtigung von Auslandsverlusten

Durch das Jahressteuergesetz 2009 sollen die Verrechnung von Auslandsverlusten und die Regeln zum Progressionsvorbehalt an das EU-Recht angepasst werden.

Hierbei soll die Verlustausgleichsbeschränkung des § 2a EStG nicht mehr auf EU-Staaten sowie Norwegen und Island angewendet werden, sodass die Verluste wie vergleichbare inländische negative Einkünfte berücksichtigt werden.

Gleichzeitig soll bei Einkünften aus diesen Ländern der negative und positive Progressionsvorbehalt ab 2008 ausgeschlossen sein. Die Verwaltung wendet diese Neuregelungen zu Auslandseinkünften im Vorgriff auf die gesetzliche Änderung bereits vorab in allen offenen Fällen an.

Das hat folgende Auswirkungen:

BMF 30.7.08, IV B 5 - S 2118-a/07/10014
Bayerisches LfSt 6.8.08, S 2118a.1.1-1/4 St32/St33

Gesamten Beitrag lesen »

Einkünfteerzielungsabsicht auf Fonds- und Anteilseignerebene

Bei einer von vornherein zeitlich beschränkten Vermietungstätigkeit eines Immobilienfonds kann eine Einkünfteerzielungsabsicht nicht vermutet werden.

Erforderlich ist vielmehr eine Einzelprüfung. Nach Ansicht des BFH ist die Einkünfteerzielungsabsicht auf beiden Ebenen

  • auf Ebene der Personengesellschaft
  • wie auf Ebene des Gesellschafters

    zu prüfen. Ergibt diese, dass der Gesellschafter voraussichtlich einen Totalverlust erzielen wird, ist seine Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen.
    Das hat zur Folge, dass keine negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim Anleger vorliegen.

BFH 2.6.08, IX B 46/08, DStR 08, 1579, 21.11.00, IX R 2/96, BStBl II 01, 789; 10.5.07, IX R 7/07, BStBl II 07, 873

Gesamten Beitrag lesen »

Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmerehegatten für das Elterngeld

Für die Berechnung des Elterngelds ist das in den zwölf Monaten vor der Geburt durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen maßgebend. Dieses ermittelt sich, indem vom laufenden Arbeitslohn ohne sonstige Bezüge die darauf entfallenden Steuern, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen werden.

Daher ist bei Arbeitnehmerehegatten die optimale Steuerklassenwahl ausschlaggebend für die Höhe des Elterngelds von maximal 1.800 EUR monatlich.

SG Augsburg 8.7.08, S 10 EG 15/08,
SG Dortmund 28.7.08, S 11 EG 8/07,
BAG 13.6.06, 9 AZR 423/05, DB 06, 2470
SG Berlin 17.3.08, S 2 EG 24/08
SG München 13.5.08, S 33 EG 122/07

Gesamten Beitrag lesen »

Entschädigung für unentgeltlich geleistete Dienste ist steuerbar

Ist eine Betriebsübergabe zunächst versprochen worden und wird sie anschließend doch nicht vollzogen, sind Ausgleichszahlungen für unentgeltlich geleistete Dienste sonstige Einkünfte aus Leistungen nach § 22 EStG.

BFH 8.5.08, VI R 50/05, DStR 08, 1425, 21.9.04, IX R 13/02, BStBl II 05,44

Gesamten Beitrag lesen »

Haftung des Arbeitgebers bei nachträglicher Einstufung als Arbeitnehmer

Beschäftigt ein Arbeitgeber Telefoninterviewer und geht dabei davon aus, dass diese freie Mitarbeiter sind, kann er trotzdem als Lohnsteuer-Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden.

Zwar ist die Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit schwierig und oft nur anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale zu beurteilen. Das reicht nach Ansicht des BFH aber nicht aus, sich auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum zu berufen.

BFH 29.5.08, VI R 11/07, DStR 08, 1526, 18.8.05, VI R 32/03, BStBl II 06, 30

Gesamten Beitrag lesen »

Keine verbindliche Auskunft bei Vertragsabschluss

Ein Unternehmer kann keinen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen, wenn der zu beurteilende Vertrag schon abgeschlossen ist, mit der Leistungsausführung schon begonnen wurde und somit der fragliche Sachverhalt im Wesentlichen bereits verwirklicht ist.

Mit Abschluss des Vertrags stehen die maßgeblichen Umstände fest.

Der zu beurteilende Sachverhalt ist damit abgeschlossen, selbst wenn die Leistungsausführung noch andauern sollte.

Sächsisches FG 10.6.08, 6 V 1054/08

Mündlich vereinbarte Nachtzuschläge können steuerfrei sein

Nachtarbeitszuschläge können auch bei mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen als neben dem Grundlohn vereinbart angesehen werden und steuerfrei bleiben.

Nach einem Urteil des FG Münster kann der Nachweis von tatsächlich geleisteter Nachtarbeit als erbracht angesehen werden, wenn die Nachtarbeit zu vertraglich geregelten Zeiten angefallen ist und aufgrund des individuellen Arbeitszeitkontos nachvollzogen werden kann.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Bäckerei mit ihren Gesellen nur mündliche Arbeitsverträge abgeschlossen. Gearbeitet wurde regelmäßig von nachts halb eins bis morgens um halb neun. Für die Nachtarbeit wurden Zuschläge gezahlt.
Das Finanzamt vertrat im Streitfall die Auffassung, dass die steuerfrei gezahlten Zuschläge für Nachtarbeit mangels Einzelabrechnung der Lohnsteuer zu unterwerfen seien.

FG Münster 13.3.08, 3 K 4804/05 L, EFG 08, 1012, Revision unter VI R 16/08
BFH 25.5.05. IX R 72/02, BStBl II 05, 725; 4.11.04; VI B 175/03, BFH/NV 05, 346

Gesamten Beitrag lesen »

<

Weitere Beiträge:

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

© 2007-2010, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich