März 2008

Einschränkung beim Abzug des Arbeitszimmers ist verfassungsgemäß

Nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, wonach Kosten für das häusliche Arbeitszimmer durch das Steueränderungsgesetz 2007 nur noch beim Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind.

FG Berlin-Brandenburg 6.11.07, 13 V 13146/07
BVerfG 7.12.99, 2 BvR 301/98, BStBl II 00, 162; 4.12.02, 2 BvR 400/98 und 2 BvR 1735/00, BStBl II 03, 534

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Steuer-Identifikationsnummer - Einführung ab Mai 2008

Die Identifikationsnummer wird Bürgern vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) frühestens ab dem 2.5.2008 mitgeteilt. Dabei wird der Versand über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten andauern.

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Für Kleinunternehmer ist Vorjahresumsatz vorrangig

Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist vorrangig auf den Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres abzustellen.

BFH 18.10.07, V B 164/06, DB 08, 40; 15.10.92, V R 91/87, BStBl II 93, 209; 22.11.84, V R 170/83, BStBl II 85, 142

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Umsatzsteuerliche Abgrenzung bei Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle

"Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist eine sonstige Leistung."
Dieser Satz 4 des § 3 Nr. 9 UStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2008 aufgehoben. Nunmehr richtet sich die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung auch bei Restaurationsumsätzen nach den allgemeinen Grundsätzen:

BFH 19.4.07, V B 124/05, BFH/NV 07, 1545; 10.8.06, V R 38/05, BStBl II 07, 482; V R 55/04, BStBl II 07, 480; 26.10.06, V R 58, 59/04, BStBl II 07, 487
EuGH 10.3.05, C-491/03, HFR 05, 482; 2.5.96, C-231/94, BStBl II 98, 284
OFD Frankfurt 18.3.05, S 7100 A - 204 - St I 1.10, DStR 05, 1494
Jahressteuergesetz 2008, 20.12.07, BGBl I 07, 3150

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Gewerbesteuer-Freibetrag und Staffeltarif auch für die GmbH & Still

Eine stille Gesellschaft hat als Personengesellschaft Anspruch auf den Gewerbesteu-erfreibetrag nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG in Höhe von 24.500 EUR und den bis 2007 geltenden Staffeltarif. Das gilt auch für eine Kapitalgesellschaft, an derem gewerblichen Unternehmen nur eine andere Kapitalgesellschaft als atypischer stiller Gesellschafter beteiligt ist.

BFH 30.8.07, IV R 47/05, DStR 08, 94, DB 08, 103,
Grundsätze: OFD Erfurt 23.10.03, S 2241 A - 08 - L 221, FR 03, 1299
BMF 26.11.87, IV B 2-S 2241-61/87, BStBl I 87, 765

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Auswirkungen der entfallenen Antragsveranlagung von Arbeitnehmern

Durch das Jahressteuergesetz 2008 ist die zweijährige Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Arbeitnehmer entfallen.

OFD Münster 20.12.07; 2.1.08, Kurzinformation ESt Nr. 001/2007
BFH 22.5.06, VI R 49/04, BStBl II 06, 808; VI R 46/05, BStBl II 06, 820, beim BVerfG unter 2 BvL 55/06, 2 BvL 56/06

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Handwerkerleistungen an der in- oder ausländischen Ferienwohnung

Über das Jahressteuergesetz 2008 wurde der Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen auf Wohnungen im EU- und EWR-Raum in allen noch offenen Fällen ausgedehnt.
Damit ist die erweiterte Förderung im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2007 erstmals nutzbar, sofern die Höchstbeträge nicht bereits durch entsprechende Maßnahmen im Inland ausgeschöpft werden.

Jahressteuergesetz 2008, 13.12.07, BGBl I 07, 2878
BMF 26.10.07, IV C 4 - S 2296-b/07/0003, DB 07, 2450

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Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht die Kindeseinkünfte

Für die Berücksichtigung eines Kindes dürfen dessen Einkünfte und Bezüge nicht den Jahresgrenzbetrag von 7.680 EUR überschreiten.

BFH 26.9.07, III R 4/07

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Kontenabruf beseitigt vorherige Erhebungsdefizite rückwirkend ab 1999

Laut Beschluss des BFH ist die Besteuerung von Wertpapiergewinnen nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß.

BVerfG 10.1.08, 2 BvR 294/06, DStR 08, 197
BFH 19.12.07, IX B 219/07, DStR 08, 142; 29.11.05, IX R 49/04, BStBl II 06, 178

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Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

Der BFH hat sich in zwei Urteilen mit Baumaßnahmen auf einem gemischt genutzten Grundstück beschäftigt und kommt in beiden Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Dämmung: BFH 25.9.07, IX R 43/06
Keller: BFH 25.9.07, IX R 28/07

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Steuerliche Folgen der Rückabwicklung eines Grundstückskaufs

Der BFH hatte jüngst entschieden, dass die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts - etwa wegen Baumängeln - kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG darstellt.
Entgegen der früheren Verwaltungsauffassung fällt damit kein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe der rückgängig gemachten AfA an. Zu den Auswirkungen der Rückabwicklung bei den Mieteinkünften hat das Bayerische LfSt Stellung genommen.

Bayerisches LfSt 23.11.07, S 2256 - 33 St 32/St 33
BFH 27.6.06, IX R 47/04, BStBl II 07, 162

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Zeitpunkt der Verlustzurechnung bei einem stillen Gesellschafter

Verlustanteile eines typisch stillen Gesellschafters dürfen erst dann als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, wenn

  • die Gesellschafter den Jahresabschluss festgestellt haben,
  • der Verlustanteil des stillen Gesellschafters berechnet wurde und
  • der Anteil am Verlust von seiner Einlage abgebucht worden ist.

Dabei ist eine zeitlich vorverlagerte Verlustzurechnung aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen steuerlich nicht anzuerkennen.

BFH 16.10.07, VIII R 21/06

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Keine 30-km-Grenze für ständig wechselnde Tätigkeitsstätten

Nach einem Urteil des FG Hamburg ist die Entfernungspauschale nicht auf Fahrten des Arbeitnehmers zwischen seiner Wohnung und wechselnden Tätigkeitsstätten anzuwenden.

FG Hamburg 9.8.07, 1 K 25/07, EFG 07, 1940, Revision unter VI R 47/07,
Sächsisches FG 20.6.07, 2 K 185/06, Revision unter VI R 39/07
BMF 26.10.05, IV C 5 - S 2353 - 211/05, BStBl I 05, 960
LStR 2008, 20.12.07, BStBl I 07, Sondernummer 1

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